Vorwort zur nationalen Versőhnung und
staatsrechtlichen Verständigung.
[Úvod k národnímu usmíření a státoprávnímu
uvědomění.]
Karel
Villani, Prag 1879, Buchdruckerei "SLAVIA" in Prag.
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Wenn wir
um den Impuls zur Schaffung einer Basis zu geben die nachfolgenden
Betrachtaugen der Oeffentlichkeit űbergeben, so thuen wir es, um zwischen zwei
Nationalitäten ein Einvernehmen zu befűrworten, damit ein vom Schőpfer
gesegnetes Land endlich zur verdienten Ruhe und Wohlfahrt gelange.
Der Rahmen
unserer Zeilen ist jedoch viel zu knapp, um die massgebenden Faktoren eingehend
zu beleuchten, und unser Programm viel zu vorwortlich, um der Ausfűhrung jenen
Relief geben zu kőnnen, der wűnschenswerth wäre, wenn es sich um die absolute
Beweisfűhrung der von uns dargelegten Ansichten handelte. Dazu ist weder der
Platz in einer nur zur Anregung bestimmten Broschűre, noch ist es der Moment in
dem leider noch die Parole der leitenden Ideenträger mehr Gewicht hat, als das
Bewusstsein der geleiteten Kräfte.
Die
Behelfe, welche unserer Absicht dienen sollen, műssen sich auf die
allgemeinsten Wahrheiten beschränken, und einem Kahne gleichen, der sich auf
den hochgehenden Wogen der schroffsten Ansprűche glűcklich bis zu einer
Ruhestätte durchwindet,
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von der
man mit kűhler Ueberlegung und wohlmeinend gerechter Beurtheilung das zum Ziele
fűhrende Ruder kräftig ergreifen kann.
Es wűrde
uns zu weit fűhren, wenn wir des Breiten űber Natur, Staats-
und Vőlkerrecht sprechen, und aus den resultirenden Grundwahrheiten
dieser Rechte die begrűndeten Ansprűche unseres Vaterlandes ableiten wollten.
Nur von diesem Standpunkte den Kampf um's Recht zu fűhren, sollte sich schon
längst als műssig erwiesen haben. Das hiesse einen staatsrechtlichen Prozess
fűhren, dessen Kosten schlűsslich beide Theile bezahlen műssten. Die Theorie
wird ewig das moralische Recht an ihrer Seite haben; aber das fait accompli
wird eben auch so lange an seinem Rechte festhalten, als nicht ein anderes thatsächlich
an seine Stelle tritt. Namentlich in der Politik sind die Rechte so dehnbar,
dass es gar oft nur eines geringen Masses diplomatischer Sofistik bedurfte, um
den Ruin ganzer Vőlker herbeizufűhren, und die vermeintIichen rechtlichen
Ursachen hiefűr der Nachwelt mundgerecht zu machen. Die Lenker derartiger
Gewalt und Machtexcesse haben sogar den Muth, den Begriffen ihres Rechtes die
kulturelle Entwickelung der Menscheit vorzuschieben und unter dem faltenreichen
Mantel ihrer Besorgniss um die Wohlfahrt der Welt gute Geschäfte zu machen.
Beweise anzufűhren wird uns wohl jeder gerne erlassen, da jedes Blatt der
Geschichte deren all zu viele vorfűhrt. Ob aber Jedermann geneigt ist der
warnenden Stimme derselben Gehőr zu schenken, ist allerdings eine andere Frage.
Die
Griechen und Rőmer, die Tataren und
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Mongolen
spielten ein gutes Stűck Weltgeschichte ab und űberall finden wir das
Bewusstsein der stolzesten Vergangenheit ohne geringster Kenntniss der nach und
nach sich immer jammervoller gestaltenden Gegenwart, geschweige denn auch nur
die leiseste Ahnung ihres kűnftigen Verfalls.
Das Volk
ist ein gar sonderbar gegliedertes Individuum, das dem einzelnen Menschen mit
all seinen Urtheilen und Vorurtheilen, Tugenden und Untugenden, allen seinen
Leidenschaften, hauptsächlichst aber seinem Grőssenwahne vollkommen gleicht.
Wer sich die Műhe nimmt das gewőhnlichste Alltagsleben nur vorűbergebend zu
studieren, findet in allen Sphären tausend Belege fűr den leider allzuraschen
Wechsel des Schicksals wie im Kleinen so im Grossen.
Hier ein
hoher Staatsbeamte, dessen Unterschrift űber das Wohl und Weh eines Volks
entschied; da der Träger eines uralten aristokratischen Geschlechtes, dessen
Voreltern mit Grundkomplexen wie mit Ostereiern spielten, ihr eigen Geld prägten
und nicht nur auf ihr Vaterland; sondern auch auf fremder Herren Länder
massgebenden Einfluss űbten; dort ein Dynast, dessen Scepter jűngst noch űber
Millionen herrschte, dessen Schwert in mőrderischen Schlachten in allen
Welttheilen entschied, dessen Blick und Laune die materielle Thätigkeit des
intelligentesten Erdtheils blindlings auf Bahnen zu ebenso grosser Verarmung
wie ungeahnter Bereicherung lenkte: - - ja das Heligste, die Kirche, vor der
sich Kaiser und Kőnige beugten, vor der Asien erbebte und Europa sich nach
ihrer mehr weniger zugeneigten Huld gestaltete, die von ihrer
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historischen
Machthőhe bis auf die neuesten Zeiten die Geműther der Gläubigen mit immer
neuer Nahrung der Ueberzeugungskraft zu versehen verstand, die zu der ihr gebűhrenden
moralischen Präpotenz die Welt auch politisch zu erobern strebte: - - űberall,
wo wir nur hinseh'n, präsentirt sich uns das Verzeichniss der mit
Lapidarschrift auf der Warnungstafel des Vőlkerlebens eingeprägten,
wechselvollsten Begebenheiten sammt ihren thatsächlichen Folgen und dennoch
rechnen wir immer und immer wieder mit längst abgethanen Dingen und
beschäftigen uns mit Vorliebe mit alle dem, was war ohne uns darum zu kűmmern,
was die Gegenwart uns bringt. Mit mehr als kindischer Naivität erzählen wir von
dem und jenem Vojevoden; mit haarsträubender Aengstlichkeit klammern wir uns an
die morschen Pforten alter Burgen an; mit simulirter Ueberzeugung schwärmen wir
fűr die reinen Intensionen zweifelhafter Freunde, und geben uns ein Mal auf
Abwege gerathen den Anschein, den richtigsten Weg gefunden zu haben!
Leidenschaftlich
fűhren wir uns die glűcklichen Momente der Vergangenheit vor ohne der
unheilvollen zu gedenken und versäumen so den rechtzeitigen Eingriff in das
fruchtbringende Fűllhorn der uns beschiedenen eigenen Tage.
Wie der
vom Unglűck heimgesuchte Mensch, der sich nicht dem Kitzel frűherer Macht,
nicht dem Genusse seines frűheren Reichthums, nicht den eitlen Vorurtheilen
seines Ahnrechts auf das Gewesene und Gehabte zu entschlagen vermag, um frisch
und muthig auf neuer seinen Verhältnissen
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und
Kräften entsprechenden Bahn vieles zu retten, wohl gar noch mehr zu erringen,
gewiss zu Grunde geht; ebenso ergeht es einem ganzen Volke, welches pochend auf
den reichen aber leider bestrittenen und von fremder Rand
sequestrirten Nachlass seiner Vorfahren nicht die Ueberwindung und das
Verständniss hat, seine Ansprűche den gegebenen Verhältnissen anzupassen und
selbe nach und nach zur mőglichsten, wo nicht gar zur vollen Geltung zu
bringen.
Jeder
Staat hat eine eigene Gliederung und jedes Volk eine eigene, manches eine
eigenthűmliche Stellung. Die beiden Vőlker unseres Vaterlandes haben die
letztere.
Wie jeder
sich nicht nur seines Rechtes, sondern auch seiner Stellung, seiner geistigen
und materiellen Kräfte bewusst sein muss, und zudem noch alle ihn umgebenden
bestehenden Verhältnisse genau zu prűfen, zu beurtheilen und zu berechnen
gezwungen ist, um den richtigen Lebenspfad darnach einzuschlagen und den
grősstmőglichsten Vortheil zu seiner Egistenz zu erringen: so hat auch ein Volk
die Pflicht kluge Umschau um sich her zu halten, und den Prűfstein an alle
mőglichen es berűhrenden Rechtsund sonstige Verhältnisse zu legen. - Wenn wir
daher im Namen unserer zweisprachlichen Bevőlkerung fűr deren Ehre und
Wohlfahrt einsteh'n und wirken wollen: so műssen wir vor allem andern wissen,
wo wir sind und unter welchen Verhältnissen wir uns befinden. Der Verlauf der
Zeiten und ihrer Begebenheiten hat uns an Oesterreich verwiesen und mit
demselben eng verknűpft. In diesem schőnen Reiche nimmt unser Vaterland nach
den
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Erbverträgen
der bőhmischen Dynastien mit dem Hause Habsburg und nach der Abdankungsurkunde
von Aachen als Kőnigreich Bőhmen den nordwestlichen Theil desselben ein und ist
ein fruchtbares, industrielles, seiner Grősse nach ein ganz stattliches, von
Slaven und Deutschen seit undenklichen Zeiten bewohntes Land.
Damit ist
unsere Position klar gestellt.
Ein
denkwűrdiges Schreiben nach Frankfurt erklärt mit Recht, wenn es kein
Oesterreich gäbe, műsste man es schaffen; - - unserer Ansicht nach ohne Zweifel
um die vielen verschiedenen Nationalitäten gegenseitig zu verbinden; nicht aber
bunte geographische Figuren aneinander zu ketten; was dem Erfinder des
geflűgelten Ausspruches auch vorgeschwebt haben mag.
Da
Oesterreich vermőge seiner Ausdehnung viele und bedeutende Berűhrungspunkte
hat, so ist es selbstverständlich, dass Bőhmen seine Aufmerksamkeit auch jenen
Staaten und Vőlkern zuwenden muss, die weit ab von seinen Marken ohne momentane
Rűckwirkung auf dasselbe situirt sind, weil jeder Konflikt nach Aussen seine
vitalsten Interessen empfindlich berűhrt.
Wenn uns
das politisch-etnografische Bild von Europa nur flűchtig vorűber schwebt, so
prägen sich die weiten Gebiete des Nordens tief in unsere Seele ein, und wir
fűhlen nicht nur den Einfluss, der von da auf unser Vaterland ausgeűbt wird;
sondern ahnen auch die natűrlichen Folgen desselben.
Russland
und Preussen-Deutschland.
Hier
treten alle Fragen in den Vordergrund.
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Die
politische, wie die nationale, die kirchliche wie die staatliche, die
nationalőkonomische wie die in jűngster Zeit eminent dominirende militärische,
die alle sich kreuzen, mit einander wetteifern, sich je nach der Strőmung der
massgebenden Faktoren und der Zeitverhältnisse näher oder weiter rűcken, eine
von der andern űberflűgelt abwechselnd Stellung nehmen, und so ihrer Lősung
mittelst friedlicher Verständigung oder durch die Macht und Gewalt des
Schwertes harren.
Wenn uns
auch der Westen mit seiner Kultur zunächst berűhrt, der Sűden durch seine
Nationalität und durch die Tragweite seiner kirchlichen Strőmung in's Mitleiden
zieht und der Osten uns durch seine naheliegenden volkswirthschaftlichen
Verhältnisse hoch interessirt: so glauben wir dem mahnenden Fingerzeige der
Geschichte am sichersten Rechnung zu tragen, wenn wir unsere Kompatrioten
gleichviel ob deutscher oder slavischer Zunge auf's dringendste bitten, der
zweischneidigen Strőmung des Nordens die grősste Aufmerksamkeit zu schenken.
Der Norden
wird das Wohl und Weh unserer gesammten Bevőlker ung entscheiden, wenn es diese
nicht verstehen wird noch frűhzeitig genug sich selbst ihr eigenes Los zu
bereiten.
Gegen die
mächtigen Einflűsse des Nordens und gegen die herannahende Fluth seines
kolossalen nationalen Berechtigungsdranges kann nur ein grosser und mächtiger
Staat uns schűtzen.
Bőhmen ist
geografisch so gelegen und etnografisch so bewohnt, dass es űber kurz oder lang
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der
Schauplatz des entscheidenden Kampfes fűr seine Existenz werden wird und muss,
wenn die beiden Nationalitäten nicht bald zur nationalen Versőhnung und
staatsrechtlichen Verständigung gelangen.
Unwillkűhrlich
wirft sich uns die Frage auf, welche von beiden Nationalitäten ein grősseres
Interesse an dieser Versőhnung und Verständigung habe?
Ohne nach
Kőpfen zu zählen und nach Steuern zu rechnen, an dieser oder jener Intelligenz
zu nergeln, űber Standes-, Glaubens- und Gesellschaftsverhältnisse zu grűbeln,
ohne nach Quadratmeilen die sprachliche Ausdehnung zu prűfen: - kőnnen wir nach
unserem Verständnisse der Dinge nicht anders urtheilen, als dass es fűr beide
vom gleichen Interesse und hőchste Zeit ist auf diesem Wege das Wohl ihres
Volkes zu főrdern und ihr gemeinsames Vaterland einer gesicherten Zukunft
zuzufűhren Der Beweis liegt auf der Hand; denn kein Politiker von gesundem
Verstande wird es läugnen, dass Oesterreich ein Conglomerat von Nationalitäten
ist, die sich nur auf Grundlage des Versőhnungs und Verständigungsprinzipes
entwickeln, gegenseitig fortschrittlich főrdern und durch Aufrichtung eines
Machtstaates ihre eigene Existenz sichern kőnnen. Wenn man auch keiner dieser
Nationalitäten das Selbstbestimmungsrecht abspräche; so ist doch keine stark
genug um sich von der andern zu emancipiren und dieses ihr natűrliches Recht
durchzufűhren, ohne das Staats- oder das sonstige
Recht des eigenen Landes und das des ganzen Reiches űber den Haufen zu werfen;
denn leider haften
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nicht den
einzelnen Nationalitäten, sondern den geografisch abgegränzten Ländern die
verbrieften Rechte an. Ungarn und Bőhmen waren seit jeher verbriefte Staaten im
Staate. Ungarn ist die Durchfűhrung gelungen; doch was es selbst erreicht, wird
es űber kurz oder lang an dem Grossfűrstenthume Siebenbűrgen und an dem
dreieinigen Kőnigreiche erleben, wenn nicht noch ein grősserer Abfall
stattfindet.
Ausgleiche,
welcher Art immer sind und bleiben Paliativmittel, nichts ander es als ver
zőgernde Egperimente zur Erhaltung der staatsrechtlichen Individualität, die
nur so lange Werth haben, als der dominirende Faktor die Gewalt hat, sich auf
der Obefläche zu erhalten.
Jedes in
Oesterreich mit was immer fűr Rechten ausgestattete Land ist hier von einer
dort von mehreren Nationalitäten so grűndlich dur durchfurcht, dass das Recht
des jeweiligen Landes den dasselbe bewohnenden Nationalitäten als das
unbequemste Bindungsmittel erscheinen muss, da eine die repräsentative Trägerin
desselben auf Rechnung der andern sein muss. Darum der ewige Hader um einen
oder den andern Kopf der Mehrzahl; der unleidliche Streit um einen oder mehrere
Gulden der Steuerabfuhr; der heillose Wirrwarr der Geschäftgebahrung, die
unseligen Missverständnisse zwischen Billigkeit und Recht, der permanente
sprachliche Krieg, das stäte Misstrauen, das ungewisse, unhaltbare System der
gegenseitigen Vergewaltigung und all die verbissenen Plänkeleien, die keines
der Vőlker zur ruhigen Selbstentwickelung belangen lassen.
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Abgesehen
davon, dass sich in Ungarn wie anderswo so manches űberlebte, vieles einer
heilsamen Correktur bedarf - alles dem unläugbaren
Fortschritt und der unaufhaltbaren Strőmung der allgemeinen Anschauungsweise
anzupassen ist und immer anzupassen sein wird: erscheint uns jeder
staatsrechtliche Ausgleich ohne nationaler Versőhnung wie ein Schiff, welches
zur Beruhigung der tobenden Wellen Vorrath an Oehl in seinem Kiele fűhrt. -
Derartige Vőlkerbeglűckungstheorien kommen uns vor, wie Leidenstationen, wo an
so mancher Haltestelle kein geringer Theil der geistigen und materiellen
Schätze der Vőlker begraben liegt.
Wer in
Oesterreich auf die Rechte der geografisch verzeichneten Länder das grősste
Gewicht legt, und nur von diesem Standpunkte sein specielles Vaterland
befriedigen und das Reich konsolidiren will, ohne die etnografischen
Verhältnisse zu berűcksichtigen, begeht einen Fehlgriff, der nur durch die
beste Absicht entschuldigt werden kann.
Frankreich,
Italien, Spanien, England und Deutschland sind Nationalstaaten, wogegen
Oesterreich-Ungarn, Russland und die Tűrkei Staaten der Nationalitäten sind.
Die ersteren sollen und műssen centralisiren, um sich als Nationalstaaten zu
kräftigen und zu wahren, während die letztern nur durch die ausgedehnteste Decentralisirung respektive durch die vollste Befriedigung
und Főrderung jedes seiner einzelnen Vőlker eine geregelte, billige
Wirthschaft, durch gegenseitige Wahrung der Interessen aller eine mächtige
verlässliche Wehrkraft, durch Schonung volksthűmlicher Institutionen Liebe
fűr's engere und
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Anhänglichkeit
an's weitere Vaterland und durch auf freier Bahn gepflogener Uebereinkunft der
eigenen und gemeinsamen Angelegenheiten, ein einheitliches Vorgehen und die
damit eng verbundene Machtstellung erzielen kőnnen.
In
Oesterreich lässt sich auf die Dauer hin nicht mit Länderrechten operiren, seit
die Vőlker ihre Rechte zur Geltung zu bringen streben.
Das
sprűchwőrtliche divide und impera hat seinen ganz natűrlichen Ursprung, zu
dessen Erfindung es nicht erst eines Schlaukopfs im Cabinete bedurfte. Die
andere Nationalitäten negirenden Freunde und Vertheidiger der Landes- und Staatsrechte haben gewiss keinen geringen
Antheil an der so langen Ausbeute dieses grundsätzlich verwerflichen Systems.
Die ewige
Furcht vor Entnationalisirung und Vergewaltigung lässt keines der Vőlker
Oesterreichs schlafen, und da ihnen der heimatliche Boden nicht die
hinreichenden Garantien zu ihrer Selbstbestimmung und ungetrűbten nationalen
Entwickelung gewährt: so ist es nicht zu wundern, dass schon seit so und so
viel Jahren sich die pangermanischen Brűder im Westen des Reiches tummeln,
während den Slaven im Osten zugemuthet wird, dass sie bald offen, bald
geheimnissvoll Grusse wechseln, und die panslavistischen Ideen nach und nach
greifbarere Gestalten anzunehmen drohen.
Die Folge
davon ist die Zerfahrenheit der inneren Zustände und die Abhängigkeit von
äusseren Verhältnissen, die sich das Unfertige zu Nutzen machen und den auf
allen Enden angehäuften Zűndstoff der einzelnen nationalen Vulkane zum Ausbruch
kommen
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lassen
kőnnen. In solcher Lage ist ein echt konstitutionelles Regime gar nicht
denkbar, wesshalb wir auch seit Einfűhrung desselben nur seinen Schein
geniessen.
Die ewigen
in neuester Zeit so sehr beliebten Combinationen, ob Oesterreich mehr deutsch
als slavisch oder umgekehrt sein soll, verursacht vielen Patrioten so viel
Kopfschmerzen, dass sie darűber an Oesterreich ganz und gar vergessen und
dennoch liegt es sonnenklar auf der Hand, dass es weder so noch so in űberschrittlicher
Weise sein darf, ohne seine Existenz in Frage zu stellen, und die Katastrofe
des Slavogermanischen Racenkampfes her beizufűhren.
Man hat
vor nicht langer Zeit die Idee des wahren Oesterreichthums verpőnt, und sich
wohlgefällig in die eigene staatsrechtliche Individualität eingelebt, ohne zu
bedenken, dass man űberall namentlich in Bőhmen den leibhaftigen Januskopf
gebar. Was nun die eigenen Augen seh'n zeigt sich den andern um so mehr im
entgegengesetzten Lichte, da das auf politisch staatsrechtlichem Grunde erbaute
eigene Haus keine verrűckbare Wendung zulässt.
Desshalb
klammern sich die Deutschen unseres Vaterlandes so sehr an den Reichsrath an
und streben demselben das heimatliche Recht zu cediren, trotzdem mancher von
ihnen die Ueberzeugung hegen mag, dass er damit eine vertheuerte Miethe
bezahlt. Sie in Folge dessen separastischer Gelűste oder wohl gar des Verrathes
an unserem Vaterlande zeihen zu wollen, wäre mindestens gesagt zu vorseilig
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und es ist
nicht anzunehmen, dass sie nicht eben so aufrichtig das Reich zu konsolidiren
wűnschen, wie wir es fort und fort als das einzige Asyl unserer nationalen
Existenz proklamiren.
Vom
Zerfalle Oesterreichs zu reden, und darauf hin seine staatsrechtliche
Individualität planen zu wollen, hiesse rein den gesunden Verstand zu
verlieren, oder sich der Verzweiflung zu ergeben, wenn man bedenkt, welche
Eruptionen der Vőlkermassen vorhergeh'n und was fűr europäische Convulsionen
stattfinden műssten, bevor sich die Strőmungen klar und die unabsehbaren Formationen
krystallisiren wűrden. Zudem kőnnte in solchem Falle, den Gott verhűten mőge,
am allerwenigsten von einer staatsrechlichen Individualität die Rede sein, und
eine rein čechoslavische kaum aus solchen Verhältnissen erstehen kőnnen.
Es ist
nicht unsere Absicht das Wenn und Aber des Breiten zu erőrtern, es műsste uns
in's Infinitum fűhren, wenn wir alle Mőglichkeiten vorfűhren wollten, die ein
liebgewordenes Ideal realisirbar erscheinen liessen. Das alles sind Träume von
Zahlen, die nach der Ziehung den Setzer nur allzu frűh enttäuschen, und den
konsequenten Spieler um den Rest seines Vermőgens bringen kőnnen.
So lange
man auf Pergamente schrieb, die grossen Vőlker sich noch wenig kannten, und die
kleinen ihre Kräfte fűr Tausend Sonderinteressen ihrer Machthaber unheilvoll
zersplitterten; - Erbschaften Staaten schufen, oder das blutige Schwert
dieselben rűcksichtslos formirte; - ganze Länder verschenkt und die Menschen
als Zugabe mitvergeben werden
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konnten;
ja so lange, und da brauchen wir nur ein Menschenalter zurűck zu geh'n, es noch
mőglich war im seinsollenden Interesse des sogenannten europäischen
Gleichgewichtes den unsinnigsten Zuschnitt an Ländern und Vőlkern zu begeh'n: -
hat allerdings das Staatsrecht entschieden und die Grenze des Machthabers
konnte als das Alpha und Omega des Rechtes gelten und die Vertheidigung
desselben musste den Volksbeglűckern als erstes Gebot erscheinen. Heute jedoch,
wo grosse Nationen sich genau kennen und zur vollen Geltung ihrer Selbstwűrde
gelangt sind, wo jede Regung im Umfange eines ganzen Welttheils direkte oder
indirekte Verwicklungen und Beziehungen hervorruft, wo die kleinsten Nationen
im Bewusstsein ihrer nationalen Berechtigung jede gewaltsame Antastung
derselben entschieden zurűckweisen, wo weniger die Congresse als die Parlamente
die Wagschale in der Hand haben, wo die achtunggebietende freiheitliche
Emancipation der Vőlker mehr weniger die staatlichen Formationen zu verrűcken
droht, um sie auf die natűrlichere Bahn der nationalen Főderation zu drängen;
wo mit einem Worte ein jedes Volk sich als gesonderter ganzer Kőrper, als
sprachliches Individuum auf der Bűhne der Weltthätigkeit bewegen, durchaus aber
nicht als Staffage eines willkűhrlich geschaffenen staatsrechlichen
Länderkomplexes im Legikon der Vőlker in Evidenz gehalten wissen will: - heute
sagen wir, wo die ganze civilisirte Welt die Verwirkungstheorie perhorrescirt
und űber jede Vergewaltigung unmuthsvoll den Stab bricht, wo dem einzelnen
Menschen, geschweige denn ganzen Vőlkern
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das
Selbstbestimmungsrecht nicht abgesprochen werden kann: dűrfen wir wohl der
nationalen Versőhnung und staatsrechtlichen Verständigungspolitik auf Rechnung
der nur auf Basis der Gewalt beruhenden Staatspolitik das beste Prognostikon
fűr die Zukunft stellen.
Die
Schweiz wäre gewiss schon von der Karte längst verwischt, wenn sie nicht im
freiheitlichsten Sinne die von uns befűrwortete Politik triebe. Dort haben sich
kleine Bruchtheile dreier grosser Nationen főderirt und erhalten sich
machtgebietend ohne Sehnsucht nach der Wiege ihrer grossen Mutterländer. -
Oesterreich
war seit jeher ein centralisirter Zwitter zwischen Főderativ-
und Bundesstaat, nur mit dem Unterschiede, dass diese Verbindung Staaten
und Länder; nicht aber Nationen geschlossen haben. In unseren Zeiten handelt es
sich weniger um Länder als um Nationalitätsrechte und da ist Oesterreich ganz
darnach angethan, auf Grundlage dieses einzig gerechten und der Menschheit
wűrdigen Faktors die grősste monarchische Schweiz der Welt zu werden und sich
mit dem Zauber und Machtworte der Nationalitätspolitik auf's kräftigste und
dauerndste zu konsolidiren. -
Als sich
noch Oesterreich's Vőlker in patrialchalischen Träumen wiegten, und von ihrer
berechtigten Eigenart blos leise Ahnungen und fromme Anwandlungen hatten, war
die länderliche Politik ganz am Platze, während jetzt absolut nur die
Nationalitätspolitik dem Reiche Kraft und Nutzen bringen und die Vőlker
befriedigen kann.
Wir sind
weit entfernt, die Vergangenheit ganz
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und gar zu
ignoriren, alles aus Rand und Band zu heben,
Bestehendes vehement űber's Knie zu brechen, ja wohl gar die mit so viel Gut
und Blut getränkten Grenzsteine auszuschaufeln - - Gott beschűtze! lm
Gegentheile, wir mőchten noch einige hinzufűgen, um vor der Hand an die
Schwelle der Nationalitätspolitik zu treten. Wir wűrden in allen Ländern, wo
mehrere nationale Individualitäten sich befinden, diese in administrativer und
kultűr eller Beziehung vollkommen von einander trennen und ihnen durch
strengste Handhabung und Wűrdigung aller ihrer natűrlichen Kräfte das
Bewusstsein geben, dass sie einem Reiche angehőren, welches das Conglomerat der
Eigentheile mit dem Reifen gesunder Handelspolitik und erspriesslicher
Finanzwirthschaft umfasst und sie mit seiner tűchtigen Wehrkraft zu Land und zu
Meere nach Aussen zu schűtzen versteht.
Es war uns
seit jeher niclnt recht einleuchtend, wie sich die Staatsrechtler Oesterreich
als Főderativstaat vorstellen. Sollen sich die zur Stunde durcsh Erbschaft,
Erheirathung, Theilung, Eroberung und Zutritt gruppirten Länder főderiren oder
die Vőlker?
Das Selbstbestimmungsrecht
kőnnen doch nur Vőlker ansprechen und dieses Befugniss kann sich fűglich nicht
weiter ausdehnen, aIs die Grenze ihrer Zunge reicht.
Wenn von
zwei oder mehreren Nationalitäten eine staatsrechtliche Gruppe gebildet werden
soll, műssen unbedingt frűher die Nationalitäten sich űber ihr gegenseitiges
Verhältniss vollkommen einversteh'n,
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respektive
sie műssen sich national főderiren, bevor sie dies mit Erfolg und auf die Dauer
staatsrechtlich zu thun im Stande sind. - Länder der gemischtesten
Bevőlkerungen kőnnen als Kőnigreiche, Herzogthűmer oder Grafschaften Schutz und
Trutzbűndnisse schliessen, als Bundesstaaten sich formiren, ja sie kőnnen auf
Macht und Gewalt gegrűndete Einheitsstaaten werden, so lange sie die
Zwangsjacke ihres historisch oft schwer genug durchlebten Verhältnisses tragen:
aber foderiren kőnnen sie sich nie! - Das műssen die Vőlker unbekűmmert um die
staatsrechtlichen Grenzen mit Lust und Liebe, mit Ueberzeugung gestűtzt auf
gegenseitigen Vortheil auf der freien Bahn wohlerwogener Uebereinkunft thun.
Man
beliebt zu behaupten, dass Vőlker besteh'n, und die Rechte nie erlőschen.
Dergleichen wohlgemeinte Aussprűche und beruhigende Trostsätze haben aber noch
kein Volk beglűckt; im Gegentheile manches in sanguinische Theorien so
verrannt, dass ihm darűber die praktische Ausbeute seiner brachliegenden Kräfte
abhanden gekommen ist.
Wir sind
wahrhaftig die letzfen, die die Rechte unseres Volkes um das kleinste
werthvolle Atom geschmälert wissen wollen, und wűrden selbe jederzeit, sei es
wo immer und gegen wen immer bis auf's Messer vertheidigen; nur műssen wir die
Lenker unseres Geschickes aufmerksam machen, dass es verschiedene Wege giebt,
die zu gleichem Ziele fűhren.
Uns
schweben Nebelbilder grosser Vőlker vor, die nicht mehr besteh'n
- wir sahen so manches
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Recht im
Feuer verlodern und gedenken seit unserer Jugend die Karte von Europa in
mehreren namhaft korrigirten Auflagen, wornach wir ohne Gefahr feiger und
missmuthiger Anschauungsweise geziehen zu werden an der Ewigkeit alles
Bestehenden einigen Zweifel erheben kőnnten; wir thun es aber nicht und nehmen
gläubig an, dass Vőlker besteh'n und Rechte nie erlőschen.
Woher also
das Sträuben an Aktionen Theil zu nehmen, bei denen man unläugbar doch etwas
fűr sein Vaterland und fűr sein Volk thun kann? -
Das ist
nicht recht begreiflich.
Ist es die
Furcht den Rechten des Volkes dadurch zu vergeben; oder die Gefahr, dasselbe
der Vergänglichkeit preiszugeben? -
Das ist
unserern Bewusstsein nach nicht anzunehmen und hiesse an der Unverwirkbarkeit
der Rechte und an dem Fortbestande der Vőlker zweifeln.
Ist es die
feste Ueberzeugung, dass man ganz und gar nichts wirken, auf ganz und gar
nichts Einfluss nehmen, ganz und gar nichts verhindern oder mőglicher Weise
nach gewűnschten Intensionen durchsetzen kann? -
Das
glauben wir wird Niemand behaupten wollen. Ist es die gegrűndete Hoffnung nur
so und nicht anders zum Ziele zu gelangen?
Das wäre
ein űberműthiger Glaube auf die Unfehlbarkeit eigener Berechnungen.
Ist es Trotz - Rechtaberei? -
Das wären
unwűrdige Beweggrűnde.
Ist es ein
Experiment -- ein Schachzug?
Das wäre
nicht glűcklich gewählt, da langdauernde
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Schachzűge
gewőhnlich den eigenen Kőnig matt machen.
Ist es
Hoffnungslosigkeit, je die Majorität in irgend einer Richtung zu erhalten?
Dem
widersprechen Vertretungen anderer Länder und hauptsächlichst unsere eigene
Erfahrung. Halten wir uns fűr zu schwach oder fűr unfähig den momentan
ungleichen Kampf aufzunehmen? -
Kraft und
Fähigkeit spricht uns auch der ärgste Feind nicht ab.
Ist das
gegenseitige Lager so felsenfest, dass von keiner Seite Bresche geschossen, und
ein Theil desselben zu unseren Gunsten ausgebeutet werden kőnnte? -
Gegenűber
einer derartigen uneinnehmbaren Position kőnnten wir so manchen Wankelmuth in
den Reihen ihrer Besatzung verzeichnen, von der kein geringer Theil die
Windrichtung zn seinem Ausfallsthore macht.
Ist es
Hazard um Alles oder Nichts? -
Das kőnnte
Niemand verantworten! -
Was also
ist es, was uns so irritirt und uns so entsetzliche Sorgen um die Existenz
unseres Volkes macht, da ja die Vőlker besteh'n und die Rechte nie erlőschen?
Diese
Frage muss ohne Hinterhalt und freiműthig beantwortet werden.
Uns
scheint, dass die eigenthűmliche Stellung unseres Vaterlandes von beiden
Nationalitäten gleichmässig getheilt wird. Es ist kein Zweifel, dass die
Wechselwirkung in diesen beiden Elementen zu gross ist,
str. 22
als dass
sie sich ohne unabsehbaren Verlusten an ihren schőnsten Kräften von einander
trennen kőnnten.
Wir wollen
nicht darauf hinweisen, dass beide Nationalitäten mit wenig Ausnahmen Anhänger
der katholischen Kirche sind und in tausend verwandtschaftlichen Beziehungen
mit einander steh'n; auch wollen wir nicht besonders hervorheben, dass
geschäftliche Rűcksichten sie gegenseitig zur Einhaltung des besten
Einverständnisses verpflichten; nebstdem wollen wir nur nebenbei erwähnt haben,
dass ihnen die wohnlichen Verhältnisse Verträglichkeit gebiethen und die
Wohlfahrt beider Theile es unabweislich fordert, sich zur gesicherten Existenz
ihr Haus mit aller Klugheit zu beiderseitiger Zufriedenheit mőglichst bequem
aufzubauen und einzurichten. Wir kőnnten noch Grűnde, die schärferer Natur sind
anfűhren, und so manches űber Liebe zum Vaterlande - űber
gewohntes Beisammensein - űber Achtung vor Recht und Billigkeit sprechen; aber
wir thu'n es nicht; so lange es uns nicht gelingt, aus den Blűthen der
nationalen Versőhnung und staatsrechtlicher Verständigung einen so grossen
Friedenskranz zu flechten, mit dem wir so gerne unser ganzes Vaterland
eingerahmt wissen mőchten.
Die
Diplomatie ist falsch - die Politik ist schlau und
egoistisch - die Gewalt riecht nach Blut und Eisen.
Mit allen
diesen Mitteln wird es sich um unser Vaterland handeln.
Die zwei
grőssten Nationen unseres Welttheils werden sich an dem Herzen unseres
Vaterlandes wärmen und da die Scheidewand ihrer Race aufbauen
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wollen,
wenn wir die Missverständnisse nicht bald beseitigen und uns nicht vor der
Thorsperre űber, den Grund und die Dachung unseres Hauses verständigen und
versőhnt in dasselbe einziehen.
Zerfahrene
Verhältnisse kőnnen nie lange dauern, und rächen sich immer an dem, der sie
herbeigefűhrt. Wer nicht hiezu thut, um sie zu ordnen, muss ein weites Gewissen
haben. Recriminationen wären nicht am Platze; wir kőnnten sie auch keiner Seite
machen, weil wir genau den Verlauf kennen und die tiefste Ueberzeugung haben,
dass es bei gleichen Umständen űberall so hätte kommen műssen, da jede Gährung
ihren Process durchmachen muss. Jetzt ist es aber hőchste Zeit das Produkt zu
űberstellen, wenn es nicht in unbrauchhare Fäulniss űbergehen soll, die dann
mit Blut und Eisen aufgefrischt, dasselbe geniessbar machen kőnnte.
Sollte ein
Cavour Deutschlands noch weiter geh'n, um uns Bőhmen slavischer Zunge zu
Heloten seines Reiches machen zu wollen; wer steht dafűr, dass nicht Russland
frűher oder später seinen Bismark gebärt, der die deutsche Bevőlkerung unseres
Vaterlandes zu Bannenträgern seines Carenthums zu verdammen fűr gut finden
wird?
Und
diesern zweischneidigen Schwerte sollen wir uns zum massacre preisgeben, um auf
dem Grabe eines oder des andern die Antipathien und Misverständnisse zu
verkőrpern, von denen unsere Vorfahren keine Ahnung hatten?
Dem Zufalle - dem Glűcke der Waffen sollen wir die Entscheidung
űber das Schicksal unseres Landes űberlassen?
str. 24
Von der
vertilgenden Hand der Macht und der Gewalt sollen wir die Berechtigung unserer
Eigenart abhängig machen; ja wohl gar im Kampfe der Entscheidung all unsere so
lange und mit so vielen Műhen und Sorgen aufgehäuften geistigen und materiellen
Reichthűmer zerstőren und Brust an Brust au eigenem Boden uns um den Sieg
zerfleischen?
Wo ist der
wahre Freund des Volkes, der kűhl bis an's Herz einer solchen Catastrofe
entgegen sehen kőnnte?
Und das
steht uns bevor, wenn wir noch lange in der Unversőhnlichkeit verharren und
nicht den Schlűssel zur Verständigung finden.
Das Beste
liegt gewőhnlich am nächsten; da aber die meisten Menschen den Kopf etwas zu
hoch tragen, so wird es von ihnen oft űbergangen, wenn nicht in den Boden
getreten: gerade so wie man anderswo mittelmässigen Sehenswűrdigkeiten volle
Aufmerksamkeit zu schenken pflegt, während man die Kunstwerke in der eigenen
Heimat kaum dem Namen nach kennt.
Das
scheint auch hier der Fall zu sein.
Es wird
immer hohe Politik getrieben, von den Deutschen nicht weniger als von uns. Sie
schreiten uns űber die Kőpfe ohne unsere Linie durchbrochen zu haben und in
beiden Lagern wird so lange mit Knalleffekten rumort, bis endlich die Funken
zur lichterlohen Flamme werden. Darrn wird es zu spät sein den vertretenen Schlűssel
zu finden; und doch ist er so nah' und ist ganz geeignet uns den Tempel zu
allen unseren Wűnschen zu őffnen.
Aus der
nationalen Versőhnung kőnnten ihn
str. 25
zwei
gleichberechtigte Vőlker am Ambos der staatsrechtlichen Verständigung
schmieden.
Sammelt
euch denn und geht versőhnt an das schőnste der Werke und habt ihr das eigene
Haus geordnet und bestellt, lehnt euch vertrauungsvoll an Oesterreich an, das
trotz der vielen Stűrme die Vorsehung aufrecht hält, damit es der Hort eurer
Existenz und eurer Freiheit sei.
"Viribus
unitis!"
"Auf
freier Bahn!"
*
"Gleiches
Recht fűr Alle!" sprach der Kaiser,
macht den
Ausspruch auch zur vollen That:
ziert das
eig'ne Haus mit Friedensreiser
windend es
vereint um seinen Staat.
Habt ihr
so ein starkes Reich gegrűndet,
euch verständigt - aufrichtigst versőhnt:
hőrt den
Herold, der's der Welt verkűndet,
es das
freie Reich der Vőlker nennt.
Darum
Patrioten eilt zur Stätte -
stellt
euch an - bereit der Ambos steht,
schmiedet
rasch den Schlűssel um die Wette,
auf dass
machtvoll Oesterreich's Fahne weht!! -
---
Zum
Schlusse sei es uns erlaubt, mit einigen Worten unsere Ansprűche zu formuliren.
Zu diesem Behufe wiederholen wir eine Stelle des bereits Gesagten, dass wir
nämlich einem Reiche angehőren wollen, welches das Conglomerat der Eigentheile
mit dem Reifen gesunder Handelspolitik und erspriesslicher Finanzwirthschaft
umfasst und uns mit seiner tűchtigen Wehrkraft nach Aussen zu schűtzen
str. 26
versteht
mit dem Zusatze, dass wir als staatsrechtlich gegliederte Vőlkergruppe im
engeren Vaterlande durch ein Nationalitätsgesetz nach Kurien geschűtzt, an
einer beiden Theilen gleich gerechten Universität gebildet zu werden und durch
einen von der Krone berufenen Hofkanzler (Landesminister) im Ministerrathe
vertreten zu sein wűnschen, dem die Krőnung die Weihe geben wűrde. -
Zur
Verwirklichung der aufrichtig gemeinten Worte mőgen gerecht und vorurtheilsfrei
denkende Patrioten beider Nationalitäten so lange nach allen Richtungen hin mit
selbstloser Hingebung kraftigst beitragen, um die Dissonanzen in allen Lagern
zu lősen, bis ihnen die Harmonie gelungen! -;
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